Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suncredia GmbH

für die Plattform hub.suncredia.com — Suncredia Hub, Suncredia Checkout und Portal · Version 2.0 · Stand 20. August 2026 · ersetzt Version 1.1 vom 05.02.2026 · Suncredia GmbH, Columbusgasse 14/9, 1100 Wien, FN 660966i, Handelsgericht Wien, office@suncredia.com

Präambel

Die Suncredia GmbH („Suncredia") betreibt eine digitale Plattform zur Unterstützung von Vertriebs- und Finanzierungsprozessen im Bereich erneuerbarer Energien und vergleichbarer Branchen. Die Produktbezeichnungen „Suncredia Hub" (Anwendung für Fachbetriebe mit CRM-Funktionen, Angebotseditor, Ratenrechner und Vorgangsverwaltung), „Suncredia Checkout" (Ratenkauf-Antragsstrecke für Onlineshops) und „Portal" bezeichnen Funktionen ein und derselben Plattform. Suncredia erbringt ausschließlich technische, organisatorische und prozessbezogene Leistungen — insbesondere die strukturierte Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung von Finanzierungsanfragen sowie deren organisatorische Begleitung. Suncredia ist weder Kreditinstitut noch Kreditvermittler im Sinne der Gewerbeordnung oder sonstiger aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, erbringt keine Finanzierungs- oder Kreditberatung und trifft keine Entscheidungen über die Annahme von Kunden oder die Genehmigung von Finanzierungen. Sämtliche Entscheidungen über Finanzierungen liegen ausschließlich beim jeweiligen Finanzierungspartner beziehungsweise dessen Bank- oder Refinanzierungspartner; Vertragsverhältnisse über Finanzierungen kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Finanzierungspartner beziehungsweise der Bank zustande. Suncredia ist an diesen Vertragsverhältnissen nicht beteiligt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Suncredia und ihren Vertragspartnern („Kunden") über die Nutzung der Plattform einschließlich aller Module sowie der damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungspakete.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Suncredia hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG werden nicht geschlossen.

(4) Endkunden des Kunden nutzen die Antragsstrecke im Rahmen des Bestell- beziehungsweise Beratungsprozesses des Kunden; ein Vertragsverhältnis zwischen Suncredia und dem Endkunden wird dadurch nicht begründet. Für die Information der Endkunden gelten das Impressum und die Datenschutzerklärung der Plattform.

§ 2 Leistungen von Suncredia

(1) Suncredia bietet Zugang zu digitalen Services, insbesondere zum Suncredia Hub als integriertem Werkzeug zur Vertriebsunterstützung (unter anderem Verwaltung von Kundenkontakten und Projekten, Angebotserstellung, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Unterlagen- und Statusverwaltung) sowie zur Ratenkauf-Antragsstrecke „Suncredia Checkout" für Onlineshops — jeweils zur ausschließlich technischen und organisatorischen Unterstützung von Absatzfinanzierungsprozessen über einen kooperierenden Finanzierungspartner sowie gegebenenfalls dessen Bank- oder Refinanzierungspartner, jeweils vorbehaltlich deren Bestätigung.

(2) Suncredia bietet ausschließlich organisatorische und technische Unterstützung bei allgemeinen Rückfragen zum Ablauf von Finanzierungsprozessen. Eine Finanzierungs-, Kredit-, Rechts- oder Steuerberatung erfolgt nicht. Suncredia nimmt weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss auf Entscheidungen des Finanzierungspartners oder eines beteiligten Bankpartners.

(3) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Produkts beziehungsweise Pakets, die integraler Bestandteil des Vertrags ist. Soweit Leistungspakete zusätzliche Vorteile bei Kooperations- oder Drittpartnern vorsehen, handelt es sich um freiwillige Zusatzleistungen, die nicht von Suncredia erbracht werden.

(4) Suncredia entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Leistungen anpassen, sofern der wesentliche Kernnutzen des gewählten Leistungspakets erhalten bleibt. Suncredia darf sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Subunternehmer und technischer Dienstleister bedienen.

§ 3 Finanzierungspartner, Onboarding und Nutzung des Finanzierungstools

(1) Suncredia stellt ausschließlich eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Kunden ihre Finanzierungsanfragen an einen kooperierenden Finanzierungspartner sowie — soweit erforderlich — an dessen angebundene Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner übermitteln können. Ein Anspruch auf die Anbindung eines bestimmten Instituts besteht nicht.

(2) Der Zugang zum Finanzierungspartner erfolgt im Rahmen der von Suncredia aufgebauten Kooperation und setzt die Registrierung des Kunden sowie die aktive Nutzung der Plattform voraus. Die Nutzung des Finanzierungstools ist optional und setzt eine aktive Auswahl des Kunden im Onboarding voraus; ohne diese Auswahl erfolgt keine Übermittlung an einen Finanzierungspartner.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen von Registrierung und Onboarding vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen (insbesondere Identitätsnachweise der vertretungsbefugten Personen sowie unternehmensbezogene Dokumente wie Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug) bereitzustellen.

(4) Hat der Kunde den Zugang aktiv ausgewählt, ist Suncredia berechtigt, die über die Plattform bereitgestellten Daten und Unterlagen — einschließlich der von Endkunden in der Antragsstrecke eingegebenen Daten und hochgeladenen Unterlagen — im Auftrag und auf Weisung des Kunden an den kooperierenden Finanzierungspartner sowie — soweit für Prüfung, Entscheidung oder technische Abwicklung erforderlich — an dessen angebundene Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner zu übermitteln. Die technische Erfassung und Weiterleitung erfolgt über die Plattform als Schnittstelle zu den vom jeweiligen Finanzierungspartner eingesetzten Antrags-, Prüf- oder Verarbeitungssystemen oder funktional gleichwertigen Nachfolge- oder Alternativsystemen. Suncredia stellt hierfür ausschließlich die technische Infrastruktur bereit und wird weder Betreiber noch Anbieter oder Verantwortlicher des jeweiligen externen Systems; dessen Nutzung erfolgt ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner.

(5) Die Entscheidung über die Annahme des Kunden sowie über die Möglichkeit zur Nutzung von Absatzfinanzierungen liegt ausschließlich beim Finanzierungspartner beziehungsweise dessen Bank- oder Refinanzierungspartnern. Der Abschluss dieses Vertrags beinhaltet keine Garantie, dass der Kunde Finanzierungen anbieten oder abwickeln kann.

(6) Nimmt der Finanzierungspartner den Kunden grundsätzlich an, stellt dieser einen Vertragsentwurf zur Verfügung, der ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner regelt. Suncredia übernimmt hierbei ausschließlich die organisatorische und technische Weiterleitung des Vertragsdokuments und nimmt keine inhaltliche Prüfung oder Beratung vor. Erst nach Unterzeichnung dieses Vertrags und dessen Bestätigung durch den Finanzierungspartner wird der Zugang zur Nutzung des Finanzierungstools freigeschaltet; die Übermittlung von Finanzierungsanfragen ist nur möglich, wenn der Finanzierungspartner den Kunden zuvor akzeptiert und freigeschaltet hat.

(7) Die Zusammenarbeit des Kunden mit einem Finanzierungspartner oder einer Bank wird ausschließlich durch den unmittelbar zwischen diesen geschlossenen Kooperationsvertrag geregelt. Suncredia ist nicht Partei dieses Vertrags; die Pflichten des Kunden daraus bleiben von diesen AGB unberührt und gehen im Anwendungsbereich der Finanzierung vor.

(8) Der Zugang zum Finanzierungspartner über die Plattform kann eingeschränkt, entzogen oder verändert werden, insbesondere bei Nichtzahlung des Entgelts, Verstoß gegen Vertragspflichten oder aufgrund verbindlicher Vorgaben des Finanzierungspartners. Suncredia ist nicht verpflichtet, dauerhaft einen oder mehrere Finanzierungspartner bereitzustellen; Wegfall, Wechsel oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit eines Finanzierungspartners oder angebundener Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner begründet weder einen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte noch auf Schadenersatz.

§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website oder die Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die elektronische Bestätigung von Suncredia, durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch Freischaltung des Zugangs zustande. Pilot- und Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich Abweichendes regeln.

(2) Sofern vorgesehen, kann eine kostenfreie Testphase eingeräumt werden; danach werden die Preise der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung fällig.

(3) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket. Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(4) Suncredia bietet neben kostenpflichtigen Paketen auch kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten an. Wählt der Kunde kein kostenpflichtiges Paket oder wird ein solches beendet, bleibt der Vertrag als kostenfreies Nutzungsverhältnis aufrecht; Suncredia darf Umfang, Inhalt und Verfügbarkeit der kostenfreien Funktionen jederzeit anpassen. Ein Anspruch auf kostenpflichtige oder paketbezogene Zusatzleistungen besteht nicht.

(5) Akzeptiert der Finanzierungspartner den Kunden im Onboarding nicht als Absatzfinanzierungspartner, kann der Kunde binnen 14 Tagen nach entsprechender Mitteilung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen; in diesem Fall wird ein für den Abrechnungszeitraum bereits gezahltes Entgelt erstattet. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, läuft der Vertrag unverändert weiter.

(6) Wird der Kunde nachträglich vom Finanzierungspartner abgelehnt oder gesperrt (etwa wegen Bonitätsverschlechterung, unvollständiger oder unzutreffender Angaben oder sonstiger Pflichtverletzungen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte; die übrigen Funktionen der Plattform stehen weiter zur Verfügung, und eine Kündigung ist nur nach den regulären Bestimmungen möglich.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Entgelte und Zahlung

(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preise von Suncredia gemäß Leistungsbeschreibung beziehungsweise Angebot; alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Neben laufenden Entgelten darf Suncredia einmalige Entgelte (etwa Setup- oder Onboarding-Leistungen) berechnen, sofern sie ausgewiesen sind.

(2) Entgeltänderungen für laufende Leistungen kündigt Suncredia mindestens zwei Monate im Voraus in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

(3) Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit im Voraus über von Suncredia unterstützte Zahlungsdienstleister mittels gängiger unbarer Zahlungsmethoden. Rücklastschriften hat der Kunde zu vertreten; Suncredia darf hierfür eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20,00 Euro je Vorgang berechnen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie Mahnspesen; Suncredia darf den Zugang nach erfolgloser Nachfristsetzung bis zum Ausgleich offener Entgelte sperren.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 6 Leistungsbeschränkungen, Verfügbarkeit und Haftung

(1) Suncredia bemüht sich, die in der Leistungsbeschreibung definierten Services ordnungsgemäß zu erbringen. Soweit Leistungspakete bestimmte Leistungen, Zielgrößen oder Vorteile (etwa Leads, Schulungen oder Rabatte) vorsehen, stellen diese keine Erfolgsgarantie dar; Suncredia schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Umsatzsteigerung und keine tatsächliche Realisierung von Projekten oder Finanzierungen.

(2) Können über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre von Suncredia liegen, bestimmte paketbezogene Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu; Rückerstattungen bereits gezahlter Entgelte sind ausgeschlossen.

(3) Die Nutzung der Plattform erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Suncredia übernimmt keine Haftung für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Inhalte, Daten, Unterlagen oder Dokumente sowie deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit.

(4) Suncredia haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie unbeschränkt für Schäden an der Person. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungshöchstgrenze liegt — soweit gesetzlich zulässig — bei der Höhe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr tatsächlich gezahlten Entgelte; für Vorsatz und für Schäden an der Person gilt keine Begrenzung.

(5) Suncredia übernimmt keinerlei Haftung für die Leistungsfähigkeit, Bonität, Entscheidungen, Genehmigungen, Ablehnungen oder die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung des Finanzierungspartners sowie etwaiger von diesem eingesetzter Bank- oder Refinanzierungspartner. Der Finanzierungspartner erbringt seine Leistungen rechtlich und wirtschaftlich selbständig und nicht als Erfüllungsgehilfe von Suncredia; etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Finanzierungen bestehen ausschließlich zwischen dem Endkunden beziehungsweise dem Kunden und dem Finanzierungspartner. Suncredia haftet ferner nicht für Wegfall, Nichtverfügbarkeit, Wechsel oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit von Finanzierungspartnern oder von durch diese eingebundenen Banken.

(6) Suncredia schuldet keine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt entstehen; soweit gesetzlich zulässig, haftet Suncredia nicht für Nachteile aus zeitweiser Nichtverfügbarkeit, Übermittlungsfehlern oder unrichtiger Datenübertragung. Für Nichterfüllung oder Verzögerung infolge höherer Gewalt (einschließlich Ausfällen von Telekommunikations-, Cloud- oder Energieinfrastruktur, behördlicher Anordnungen und gesetzlicher Änderungen) ist Suncredia für Dauer und Umfang des Ereignisses von der Leistungspflicht befreit.

§ 7 Nutzungsrechte und Daten

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zu eigenen unternehmerischen Zwecken zu nutzen. Sämtliche Rechte an der Plattform — insbesondere an Software, Quellcode, Datenbanken, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Marken und Designs — verbleiben bei Suncredia oder den jeweiligen Rechteinhabern. Das Suncredia-Branding in der Antragsstrecke („powered by Suncredia") darf nicht entfernt werden.

(2) Der Kunde darf die Plattform oder Bestandteile nicht vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an außenstehende Dritte oder eine Nutzung zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von Suncredia unzulässig.

(3) Der Kunde darf im Rahmen der Nutzung eigene Inhalte sowie Daten von Kunden, Interessenten oder Dritten erfassen, speichern und verarbeiten; er trägt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit. Soweit der Kunde über die Plattform personenbezogene Daten von Endkunden erfasst, übermittelt oder Finanzierungsanfragen initiiert, bleibt er für die Rechtmäßigkeit dieser Daten und seiner eigenen Verarbeitungen verantwortlich. Die datenschutzrechtlichen Rollen entlang des Prozesses und die Verarbeitung durch Suncredia sind in der Datenschutzerklärung beschrieben; soweit ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht oder erforderlich wird, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung. Der Kunde stellt Suncredia von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung oder unzulässigen Datenverarbeitung resultieren.

(4) Über die Plattform oder durch Suncredia bereitgestellte Leads (Kaufanfragen) darf der Kunde ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Bearbeitung der konkret angefragten Leistung verwenden; eine darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere für allgemeine Werbezwecke, Newsletterversand, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte — ist unzulässig.

(5) Suncredia darf bei Verstößen gegen diese Nutzungsrechte oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Datenverarbeitungen den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren; weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

§ 8 Vergütungen von Finanzierungspartnern

Suncredia kann von Finanzierungspartnern oder Banken für die Bereitstellung der Plattform und die technische Zuführung volumen- oder umsatzabhängige Vergütungen erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Auskehr oder Beteiligung besteht nicht; gesetzliche Informationspflichten gegenüber Endkunden bleiben unberührt und werden von der jeweils verpflichteten Stelle erfüllt.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preis- und Konditionsmodelle, Vertragsinhalte, technische Abläufe und Systeminformationen sowie Informationen über Kooperations- und Finanzierungspartner und deren eingebundene Bank- oder Refinanzierungspartner.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß allgemein bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind; über eine solche Offenlegung ist die andere Partei — soweit zulässig — unverzüglich zu informieren.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht bleibt für drei Jahre ab Vertragsende aufrecht; dies gilt insbesondere für Informationen, die geeignet sind, eine wirtschaftliche Umgehung von Suncredia zu ermöglichen. Die Weitergabe vertraulicher Informationen zur Anbahnung oder Fortführung direkter Geschäftsbeziehungen mit Kooperations-, Finanzierungs- oder Bankpartnern von Suncredia gilt zugleich als Verstoß gegen das Umgehungsverbot nach § 10.

(4) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten, der nicht zugleich als Umgehungsverstoß nach § 10 zu qualifizieren ist, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe Suncredia unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 10 Umgehungsverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Suncredia während der Vertragslaufzeit sowie für 24 Monate nach Beendigung des Vertrags nicht unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich zu umgehen.

(2) Eine wirtschaftliche Umgehung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde eine Geschäftsbeziehung mit einem Kooperations-, Finanzierungs- oder sonstigen Geschäftspartner aufnimmt, fortführt oder vorbereitet, der ihm durch Suncredia bekannt gemacht wurde, ohne dass diese Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Suncredia abgewickelt wird. Der Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Finanzierungspartner gemäß § 3 und dessen Nutzung über die Plattform gelten als Abwicklung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Suncredia und stellen keine Umgehung dar. Als „durch Suncredia bekannt gemacht" gelten Partner unabhängig davon, ob die Kenntnis innerhalb oder außerhalb der Plattform, vorvertraglich, während der Laufzeit oder danach erlangt wurde, sofern sie kausal auf eine Tätigkeit, Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Suncredia zurückzuführen ist. Eine Umgehung liegt auch vor, wenn der Kunde Informationen über solche Partner an Dritte weitergibt und dadurch eine Geschäftsbeziehung außerhalb der Zusammenarbeit mit Suncredia ermöglicht oder bezweckt — unabhängig davon, ob dies durch den Kunden selbst oder durch verbundene Unternehmen, Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter, Berater oder sonstige ihm zurechenbare Dritte erfolgt, und unabhängig davon, ob die Geschäftsbeziehung entgeltlich oder unentgeltlich begründet wird.

(3) Bei einem Verstoß ersetzt der Kunde Suncredia den entstehenden Schaden; als ersatzfähig gelten insbesondere entgangene Nutzungsentgelte, Vergütungen für plattformbezogene Leistungen sowie entgangene laufende Einnahmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde für jeden schuldhaften Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Das Umgehungsverbot findet keine Anwendung, sofern der Kunde nachweist, dass ihm der betreffende Partner bereits vor der erstmaligen Bekanntgabe durch Suncredia bekannt war und bereits zuvor eine aufrechte, inhaltlich vergleichbare Geschäftsbeziehung bestand. Dieser Nachweis ist vollständig, nachvollziehbar und binnen 48 Stunden ab erstmaliger Bekanntgabe des Partners in Textform unter Vorlage geeigneter Beweismittel zu erbringen. Es wird widerlegbar vermutet, dass eine Umgehung vorliegt, wenn der Kunde oder ein ihm zuzurechnender Dritter binnen 24 Monaten ab erstmaliger Bekanntgabe eines Partners eine unmittelbare oder mittelbare Geschäftsbeziehung mit diesem eingeht, ohne dass diese im Rahmen der Zusammenarbeit mit Suncredia erfolgt.

§ 11 Datenschutz und Informationspflichten

(1) Suncredia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter suncredia.com/policies/privacy-policy (abrufbar auch über hub.suncredia.com).

(2) Der Kunde teilt Suncredia Änderungen seiner vertragsrelevanten Stammdaten — insbesondere Firma, Anschrift, vertretungsbefugte Personen, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen — unverzüglich mit.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich Nebenabreden bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abänderung dieses Textformerfordernisses.

(2) Suncredia kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen (etwa Gesetzesänderungen, Anpassung der Leistungen oder technische Weiterentwicklungen). Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Kunde nicht binnen 30 Tagen ab Zugang, gelten sie als angenommen — auf diese Folge wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien, Österreich.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.