Terms of service
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Suncredia GmbH für Suncredia Hub
Version 1.1 – Stand: 05.02.2026
Suncredia GmbH
Adresse: Columbusgasse 14/9, 1100 Wien, Österreich
FN 660966 i - HG Wien
E-Mail: office@suncredia.com
Web: www.suncredia.com
Präambel
Die Suncredia GmbH betreibt eine digitale Plattform zur Unterstützung von Vertriebs- und Finanzierungsprozessen im Bereich erneuerbarer Energien und vergleichbarer Branchen (Suncredia Hub).
Über Suncredia Hub erhalten Kunden Zugang zu einem integrierten Tool zur Vertriebsunterstützung, das unter anderem CRM-Funktionen, Angebotseditoren und Ratenrechner umfasst.
Darüber hinaus bietet die Plattform die Möglichkeit, Finanzierungsanfragen in standardisierter und benutzerfreundlicher Form zu erfassen und diese im Auftrag des Kunden an einen kooperierenden Finanzierungspartner sowie gegebenenfalls an dessen Bank- oder Refinanzierungspartner weiterzuleiten. Die Unterstützung durch Suncredia erfolgt hierbei im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs des Suncredia Hub und beschränkt sich auf technische, organisatorische und prozessbezogene Leistungen, insbesondere auf die strukturierte Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung von Finanzierungsanfragen sowie deren organisatorische Begleitung. Hierzu gehören auch die laufende Weiterentwicklung der Prozesse, die Bereitstellung strukturierter Schnittstellen und Formulare sowie die Unterstützung bei der Koordination zwischen Kunde und Finanzierungspartner im Rahmen der Plattformnutzung.
Suncredia selbst ist weder Kreditinstitut noch Kreditvermittler im Sinne der Gewerbeordnung oder sonstiger aufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Suncredia erbringt keine Finanzierungs- oder Kreditberatung und trifft keine Entscheidungen über die Annahme von Kunden oder die Genehmigung von Finanzierungen.
Sämtliche Entscheidungen über Finanzierungen liegen ausschließlich beim jeweiligen Finanzierungspartner bzw. dessen Bankpartner. Vertragsverhältnisse über Finanzierungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner bzw. der Bank zustande. Suncredia ist an diesen Vertragsverhältnissen nicht beteiligt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Suncredia Hub sowie die weiteren Leistungen der Suncredia GmbH.
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Suncredia GmbH (Columbusgasse 14/9, 1100 Wien, Österreich; E-Mail: office@suncredia.com) und ihren Vertragspartnern („Kunden“) über die Nutzung von Suncredia Hub sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungspakete.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Suncredia hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Das Angebot von Suncredia richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) werden nicht geschlossen.
§2 Leistungen von Suncredia
- Suncredia bietet Kunden Zugang zu digitalen Services, insbesondere zu Suncredia Hub als integriertes Tool zur Vertriebsunterstützung. Suncredia Hub umfasst insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Kundenkontakten und Projekten, zur Angebotserstellung sowie zur ausschließlich technischen und organisatorischen Unterstützung von Absatzfinanzierungsprozessen über einen kooperierenden Finanzierungspartner sowie gegebenenfalls dessen Bank- oder Refinanzierungspartner, jeweils vorbehaltlich deren Bestätigung. Suncredia kann hierzu technische Schnittstellen zu Finanzierungspartnern oder von diesen eingesetzten Systemen bereitstellen.
- Suncredia kann im Rahmen der Nutzung von Suncredia Hub ausschließlich organisatorische und technische Unterstützung bei allgemeinen Rückfragen zum Ablauf von Finanzierungsprozessen bieten. Eine Finanzierungs-, Kredit-, Rechts- oder Steuerberatung erfolgt nicht. Suncredia nimmt weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss auf Entscheidungen des Finanzierungspartners oder eines beteiligten Bankpartners.
- Abhängig vom gewählten Paket umfasst das Leistungsangebot weitere paketspezifische Zusatzleistungen gemäß jeweils aktueller Leistungsbeschreibung.
- Der konkrete Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Produkts, die integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.
- Änderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen bleiben Suncredia vorbehalten, sofern der wesentliche Kernnutzen des gewählten Leistungspakets erhalten bleibt.
- Soweit Leistungspakete zusätzliche Vorteile wie Rabatte, Sonderkonditionen, Zusatzleistungen oder sonstige Vergünstigungen bei Kooperations-, Reselling- oder sonstigen Drittpartnern vorsehen, handelt es sich dabei um freiwillige Zusatzleistungen, die nicht von Suncredia selbst erbracht werden.
§3 Finanzierungspartner, Onboarding & Nutzung des Finanzierungstools
- (Suncredia ist kein Kreditinstitut und kein Kreditvermittler im Sinne der einschlägigen gewerbe- oder aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Suncredia erbringt keine Finanzierungsberatung und trifft keine Kreditentscheidungen, sondern stellt ausschließlich eine digitale Plattform zur Verfügung, über die Kunden ihre Finanzierungsanfragen an einen kooperierenden Finanzierungspartner sowie – soweit erforderlich – an dessen angebundene Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner übermitteln können.
- Der Zugang zum Finanzierungspartner erfolgt im Rahmen der von Suncredia aufgebauten Kooperation und setzt eine vorherige Registrierung des Kunden sowie die aktive Nutzung von Suncredia Hub voraus.
- Mit der Registrierung im Suncredia Hub, der Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung und der aktiven Auswahl des Zugangs zum Finanzierungstool im Rahmen des Onboarding-Prozesses erteilt der Kunde Suncredia die Zustimmung, die im Rahmen des Registrierungs- und Onboarding-Prozesses bereitgestellten Daten und Unterlagen zu verarbeiten, zu speichern und weiterzuleiten, soweit dies für die Nutzung des Finanzierungstools erforderlich ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung und des Onboarding-Prozesses vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen sowie sämtliche für das Onboarding und die Nutzung des Finanzierungstools erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Identitätsnachweise der vertretungsbefugten Personen sowie unternehmensbezogene Dokumente (z. B. Gewerbeschein, Firmenbuch- oder Handelsregisterauszug).
- Die Nutzung des Finanzierungstools ist optional und setzt eine aktive Auswahl und Zustimmung des Kunden im Rahmen des Onboarding-Prozesses voraus. Wählt der Kunde den Zugang zum Finanzierungstool nicht aus, erfolgt keine Übermittlung der entsprechenden Daten an einen Finanzierungspartner; der Kunde nutzt in diesem Fall ausschließlich die übrigen Funktionen von Suncredia Hub.
- Hat der Kunde den Zugang zum Finanzierungstool gemäß Abs. (5) aktiv ausgewählt, ist Suncredia berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Daten und Unterlagen im Auftrag und auf Weisung des Kunden an den kooperierenden Finanzierungspartner sowie – soweit dies für die Prüfung, Entscheidung oder technische Abwicklung der Finanzierungsanfrage erforderlich ist – an dessen angebundene Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner zu übermitteln.
- Sofern der Kunde den Zugang zum Finanzierungstool auswählt, erfolgt die technische Erfassung und Weiterleitung der für die jeweilige Finanzierungsanfrage erforderlichen Daten über das Suncredia Hub als Schnittstelle zu angebundenen technischen Systemen. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung von Daten aus dem Suncredia Hub an das vom jeweiligen Finanzierungspartner eingesetzte Antrags-, Prüf- oder Verarbeitungssystem, derzeit insbesondere das Frontend „KrediTool“ der dfp Service GmbH oder ein funktional gleichwertiges Nachfolge- oder Alternativsystem. Suncredia stellt dem Kunden hierfür ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung und wird weder Betreiber noch Anbieter oder Verantwortlicher des jeweiligen externen Systems. Die Nutzung dieser Systeme erfolgt ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner.
- Die Entscheidung über die Annahme des Kunden sowie über die Möglichkeit zur Nutzung von Absatzfinanzierungen liegt ausschließlich beim Finanzierungspartner bzw. den von diesem eingebundenen Bank- oder Refinanzierungspartnern. Der Abschluss dieses Vertrages beinhaltet keine Garantie, dass der Kunde Finanzierungen über den Finanzierungspartner anbieten oder abwickeln kann.
- Nimmt der Finanzierungspartner den Kunden grundsätzlich an, stellt dieser einen Vertragsentwurf zur Verfügung, der ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner regelt. Suncredia übernimmt hierbei ausschließlich die organisatorische und technische Weiterleitung des Vertragsdokuments und nimmt keine inhaltliche Prüfung oder Beratung vor.
- (10)Der Kunde hat den Vertragsentwurf zu unterzeichnen und an Suncredia zu retournieren. Suncredia leitet den unterzeichneten Vertrag an den Finanzierungspartner weiter.
- (11)Erst nach Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner sowie dessen Bestätigung durch den Finanzierungspartner wird dem Kunden der Zugang zur Nutzung des Finanzierungstools innerhalb von Suncredia Hub freigeschaltet.
- (12)Die Übermittlung und Abwicklung von Finanzierungsanfragen über Suncredia Hub ist nur möglich, wenn der Finanzierungspartner den Kunden zuvor als Absatzfinanzierungspartner akzeptiert und für die Nutzung freigeschaltet hat.
- (13)Der Zugang zum Finanzierungspartner über Suncredia Hub kann jederzeit eingeschränkt, entzogen oder verändert werden, insbesondere bei Nichtzahlung des Entgelts, Verstoß gegen Vertragspflichten oder aufgrund verbindlicher Vorgaben des Finanzierungspartners.
- (14)Suncredia ist nicht verpflichtet, dauerhaft einen oder mehrere Finanzierungspartner bereitzustellen. Der Wegfall, Wechsel oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit eines Finanzierungspartners oder angebundener Bank-, Kredit- oder Refinanzierungspartner begründet weder einen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte noch auf Schadenersatz.
§4 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
- Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website der Suncredia GmbH oder über Suncredia Hub gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt durch die elektronische Bestätigung von Suncredia oder durch die Freischaltung des Zugangs zu Suncredia Hub zustande.
- Sofern im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, kann dem Kunden eine kostenfreie Testphase eingeräumt werden. Nach Ablauf einer etwaigen Testphase werden die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise fällig.
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket und ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Suncredia bietet neben kostenpflichtigen Leistungspaketen auch kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten an. Sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Paket wählt oder ein solches beendet wird, bleibt der Vertrag als kostenfreies Nutzungsverhältnis aufrecht. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die jeweils aktuell beschriebenen kostenlosen Funktionen von Suncredia Hub weiterhin zu nutzen. Suncredia ist berechtigt, Umfang, Inhalt oder Verfügbarkeit der kostenfreien Funktionen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf kostenpflichtige oder paketbezogene Zusatzleistungen besteht nicht.
- Sollte der Finanzierungspartner den Kunden im Rahmen des Onboardings nicht als Absatzfinanzierungspartner akzeptieren, kann der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach entsprechender Mitteilung entscheiden, ob er die sonstigen Funktionen von Suncredia Hub gemäß dem gewählten Leistungspaket weiter nutzt oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigt. Im Falle einer Kündigung innerhalb dieser Frist wird ein bereits für den Abrechnungszeitraum gezahltes Entgelt erstattet. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, läuft der Vertrag unverändert nach den allgemeinen Vertragsbedingungen weiter.
- Wird der Kunde nachträglich vom Finanzierungspartner abgelehnt oder gesperrt (z. B. aufgrund einer Bonitätsverschlechterung, unvollständiger oder unzutreffender Angaben oder sonstiger Pflichtverletzungen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Die sonstigen Funktionen von Suncredia Hub stehen dem Kunden weiterhin zur Verfügung. Eine Kündigung ist in diesem Fall ausschließlich nach den regulären Kündigungsbestimmungen dieses Vertrages möglich.
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.
§5 Leistungsbeschränkungen und Haftung
- Suncredia bemüht sich, die in der Leistungsbeschreibung definierten Services ordnungsgemäß zu erbringen.
- Sofern im jeweiligen Leistungspaket bestimmte Leistungen, Zielgrößen oder Vorteile (z. B. Leads, Schulungen, Rabatte oder sonstige Zusatzleistungen) vorgesehen sind, stellen diese keine Erfolgsgarantie dar. Suncredia schuldet insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Umsatzsteigerung und keine tatsächliche Realisierung von Projekten oder Finanzierungen.
- Können über einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Monaten aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre von Suncredia liegen, bestimmte paketbezogene Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Rückerstattungen bereits gezahlter Entgelte sind ausgeschlossen.
- Suncredia ist berechtigt, Leistungen und Inhalte der Leistungspakete anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern der wesentliche Kernnutzen für den Kunden erhalten bleibt.
- Die Nutzung von Suncredia Hub erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Suncredia übernimmt keine Haftung für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Inhalte, Daten, Unterlagen oder Dokumente sowie deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit.
- Suncredia haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungshöchstgrenze liegt – soweit gesetzlich zulässig – jedenfalls bei der Höhe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr tatsächlich gezahlten Entgelte.
- Suncredia übernimmt keinerlei Haftung für die Leistungsfähigkeit, Bonität, Entscheidungen, Genehmigungen, Ablehnungen oder die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung des Finanzierungspartners sowie etwaiger von diesem eingesetzter Bank- oder Refinanzierungspartner. Der Finanzierungspartner erbringt seine Leistungen rechtlich und wirtschaftlich selbständig und nicht als Erfüllungsgehilfe von Suncredia. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Finanzierungen bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner und richten sich nach den zwischen diesen vereinbarten Vertragsbedingungen.
- Suncredia schuldet keine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Suncredia Hub. Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ereignisse höherer Gewalt entstehen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Suncredia nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die aus einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit, Übermittlungsfehlern oder unrichtiger Datenübertragung resultieren.
- Suncredia haftet nicht für den Wegfall, die Nichtverfügbarkeit, den Wechsel oder die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit von Finanzierungspartnern oder von durch diese eingebundenen Banken oder Refinanzierungspartnern. Hieraus ergeben sich insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattung von Entgelten oder sonstige Ausgleichsansprüche.
- (10)Suncredia haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Leistungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, gesetzliche Änderungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung sowie sonstige unvorhersehbare und von Suncredia nicht zu vertretende Ereignisse. Für die Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ist Suncredia von der Leistungspflicht befreit. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§6 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Suncredia GmbH gemäß Leistungsbeschreibung.
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit im Voraus. Die Zahlung erfolgt über von Suncredia unterstützte Zahlungsdienstleister mittels gängiger unbarer Zahlungsmethoden (z. B. Lastschrift, Kreditkarte oder vergleichbare Verfahren).
- Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Abbuchungen hat der Kunde zu vertreten; Suncredia ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 20,00 je Vorgang zu berechnen.
- Bei Zahlungsverzug ist Suncredia berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§456 UGB) sowie Mahnspesen zu verrechnen.
- Neben den laufenden Entgelten ist Suncredia berechtigt, einmalige Entgelte (z. B. Setup-, Onboarding- oder Initialleistungen) zu berechnen, sofern diese in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind.
§7 Nutzungsrechte an Suncredia Hub
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Suncredia Hub ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und zu eigenen unternehmerischen Zwecken zu nutzen.
- Sämtliche Rechte an Suncredia Hub, insbesondere an Software, Quellcode, Datenbanken, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Marken, Designs sowie sonstigen Inhalten und technischen Lösungen, verbleiben ausschließlich bei Suncredia oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Suncredia Hub oder einzelne Bestandteile hiervon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise zu versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Funktionsweise offenzulegen, soweit dies gesetzlich nicht zwingend zulässig ist.
- Die Zugangsdaten zu Suncredia Hub sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an außerhalb des Kundenunternehmens stehende Dritte sowie eine Nutzung von Suncredia Hub zugunsten oder im Auftrag externer Dritter ist unzulässig, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von Suncredia genehmigt wurde.
- Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Nutzung von Suncredia Hub eigene Inhalte sowie Daten von Kunden, Interessenten oder sonstigen Dritten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Verarbeitung dieser Daten rechtmäßig erfolgt und sämtliche anwendbaren gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Suncredia übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden eingegebenen, gespeicherten oder verarbeiteten Daten und Inhalte. Der Kunde stellt Suncredia von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von Suncredia Hub oder einer unzulässigen Verarbeitung von Daten resultieren.
- Soweit der Kunde über Suncredia Hub personenbezogene Daten von Endkunden oder sonstigen Dritten erfasst, übermittelt oder Finanzierungsanfragen initiiert, handelt der Kunde datenschutzrechtlich als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Suncredia verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen der technischen Bereitstellung der Plattform sowie zur Durchführung der vom Kunden veranlassten Prozesse und – soweit erforderlich – im Auftrag oder auf Weisung des Kunden.
- Der Kunde ist berechtigt, ihm über Suncredia Hub oder durch Suncredia bereitgestellte Leads ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Bearbeitung der konkret angefragten Leistung zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der übermittelten personenbezogenen Daten – insbesondere für allgemeine Werbezwecke, Newsletterversand, Profilbildung, Weitergabe an Dritte oder sonstige nicht mit der konkreten Anfrage zusammenhängende Zwecke – ist unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen.
- Suncredia ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Nutzungsrechte oder bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Datenverarbeitungen den Zugang zu Suncredia Hub vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie weitergehende rechtliche Schritte vorzubehalten.
§8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden, unabhängig davon, über welchen technischen, organisatorischen oder kommunikativen Weg diese Informationen übermittelt oder bekannt gemacht wurden.
- Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle nicht allgemein bekannten kaufmännischen, technischen, finanziellen, organisatorischen oder sonstigen Informationen einer Partei, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Kundendaten, Preis- und Konditionsmodelle, Vertragsinhalte, technische Abläufe, Systeminformationen sowie Informationen über Kooperationspartner, Finanzierungspartner und deren eingebundene Bank- oder Refinanzierungspartner.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
- die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- die ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt werden,
- die von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden oder
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
- Sofern eine Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist, hat sie – soweit rechtlich zulässig – die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß diesem §8 gilt unabhängig von Art und Grund der Beendigung dieses Vertrages und bleibt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab Vertragsende aufrecht. Dies gilt insbesondere für Informationen, die geeignet sind, eine wirtschaftliche Umgehung von Suncredia zu ermöglichen.
- Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen im Sinne dieses §8 weder unmittelbar noch mittelbar an Dritte weiterzugeben noch diesen zugänglich zu machen oder zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Vertrages zwingend erforderlich ist. Insbesondere ist es unzulässig, vertrauliche Informationen dazu zu verwenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen, um Suncredia wirtschaftlich zu umgehen, eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung mit Kooperations-, Finanzierungs- oder Bankpartnern von Suncredia anzubahnen oder fortzuführen oder entsprechende Geschäftsbeziehungen durch verbundene Unternehmen, Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter, Berater oder sonstige nahestehende Dritte herstellen zu lassen. Verstöße gegen diese Verpflichtung gelten zugleich als Verstoß gegen das Umgehungsverbot gemäß §9 dieser AGB.
- Soweit ein Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß diesem §8 nicht zugleich als Umgehungsverstoß im Sinne des §9 dieser AGB zu qualifizieren ist, ist der Kunde verpflichtet, Suncredia den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen eine angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen. Dies gilt insbesondere bei der unbefugten Offenlegung, Verwertung oder Zugänglichmachung von vertraulichen Informationen von Suncredia, wie etwa technischen Konzepten, Algorithmen, Systemlogiken, Preis- oder Vergütungsmodellen oder sonstigen nicht allgemein bekannten wirtschaftlich relevanten Informationen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Suncredia unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der wirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Informationen nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
§9 Umgehungsverbot
- Der Kunde verpflichtet sich, Suncredia während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Beendigung dieses Vertrages nicht unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich zu umgehen.
- Eine wirtschaftliche Umgehung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde eine Geschäftsbeziehung mit einem Kooperations-, Finanzierungs- oder sonstigen Geschäftspartner aufnimmt, fortführt oder vorbereitet, der ihm durch Suncredia bekannt gemacht wurde, ohne dass diese Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Suncredia abgewickelt wird.
- Als „durch Suncredia bekannt gemacht“ gelten Partner unabhängig davon, ob die Kenntnis im Rahmen der Nutzung des Suncredia Hub, außerhalb des Suncredia Hub, vorvertraglich, während der Vertragslaufzeit oder nach Beendigung dieses Vertrages erlangt wurde, sofern die Bekanntgabe, Empfehlung, Vorstellung oder sonstige Zugänglichmachung kausal auf eine Tätigkeit, Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Suncredia zurückzuführen ist.
- Eine Umgehung liegt auch dann vor, wenn der Kunde Informationen über durch Suncredia bekannt gemachte Partner unmittelbar oder mittelbar an Dritte weitergibt oder diesen zugänglich macht und dadurch ermöglicht oder bezweckt, dass eine Geschäftsbeziehung außerhalb der Zusammenarbeit mit Suncredia begründet oder fortgeführt wird, unabhängig davon, ob dies durch den Kunden selbst oder durch verbundene Unternehmen, Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter, Berater oder sonstige dem Kunden zuzurechnende Dritte erfolgt.
- Verstößt der Kunde gegen dieses Umgehungsverbot, ist er verpflichtet, Suncredia den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Als ersatzfähiger Schaden gelten insbesondere entgangene Nutzungsentgelte, Vergütungen für vermittlungs- oder plattformbezogene Leistungen sowie entgangene laufende Einnahmen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
- Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, für jeden schuldhaften Verstoß gegen dieses Umgehungsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu bezahlen.
- Das Umgehungsverbot findet keine Anwendung, sofern der Kunde nachweist, dass ihm der betreffende Partner bereits vor der erstmaligen Bekanntgabe durch Suncredia bekannt war und bereits vor diesem Zeitpunkt eine aufrechte, inhaltlich vergleichbare Geschäftsbeziehung bestand.
- Der Nachweis gemäß Abs. (7) ist vom Kunden vollständig, nachvollziehbar und spätestens binnen achtundvierzig (48) Stunden ab erstmaliger Bekanntgabe des Partners schriftlich unter Vorlage geeigneter Beweismittel zu erbringen.
- Es wird widerlegbar vermutet, dass eine Umgehung im Sinne dieses §9 vorliegt, wenn der Kunde oder ein ihm zuzurechnender Dritter innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab erstmaliger Bekanntgabe eines Partners durch Suncredia eine unmittelbare oder mittelbare Geschäftsbeziehung mit diesem eingeht, ohne dass diese im Rahmen der Zusammenarbeit mit Suncredia erfolgt.
- (10)Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob die jeweilige Geschäftsbeziehung entgeltlich oder unentgeltlich, unmittelbar oder mittelbar oder im Rahmen eines sonstigen wirtschaftlichen oder rechtlichen Modells begründet oder abgewickelt wird.
- (11)Die Verpflichtungen aus diesem §9 gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus für den in Abs. (1) genannten Zeitraum fort, sofern der Kunde den jeweiligen Partner im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung mit Suncredia kennengelernt hat.
§10 Datenschutz
- Suncredia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter https://hub.suncredia.com/datenschutz
§11 Informationspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Suncredia Änderungen seiner für die Vertragsdurchführung relevanten Stammdaten (insbesondere Firma, Anschrift, vertretungsbefugte Personen, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen) unverzüglich bekannt zu geben.
§12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Suncredia ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung der Leistungen, technische Weiterentwicklungen). Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten diese als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien, Österreich.